Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Für Theaterveranstaltungen
Der Veranstalter hinter dem Zaubertheater bzw “die andere Bühne” ist der Zaubertheater Regensburg e.V. Haftungen für Schäden gleich welcher Art, die Gästen entstehen werden - sofern sie nicht in direktem Zusammenhang mit den Akteuren stehen - sind durch den Wirt gedeckt und versichert. Gleiches gilt für alle veranstaltungsrechtlichen Belange wie Brandschutz, Sicherheitspersonal, Haftpflicht usw.
Jeder mit dem Zaubertheater auch über Dritte und Vollmachtsvertreter abgeschlossene Vertrag gilt als abgeschlossen mit dem Zaubertheater Regensburg e.V., egal ob ich schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form.
Karten sind prinzipiell vom Umtausch ausgeschlossen. Bei Absage einer Veranstaltung aus welchen Grund auch immer können die Karten in Eintrittskarten für eine Ersatzvorstellung gewandelt werden oder zurückgegeben werden. Hier greift der Ausschluss des Umtauschrechts nicht.
Für Gastkünstler
Gastkünstler verpflichten sich, eigenständig und selbstverantwortlich Beiträge zur GEMA abzuführen und bei evtl. verwendeten Musikaufnahmen auch die GEMA-Gebühren selbständig zu bezahlen. Ebenso ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend notwendig für ggf. durch sie verursachte Schäden.
Engagements sind nach schriftlicher Zusage verbindlich. Bei Absagen innerhalb von 4 Wochen vor dem Showtermin ist eine Pauschale von 300€ als Schadensersatz für verauslagte Werbung fällig - ersatzweise können auch weitergehende Werbemaßnahmen geltend gemacht werden. Ausgenommen hiervon sind Erkrankung und höhere Gewalt. Eine vorherige Absage ist dabei jedoch Bedingung.
Für Engagements außerhalb des Theaters
Kommt es zwischen dem Auftraggeber und Rudy Christl bzw. einer seiner Künstlerfiguren zu einem Engagement-Vertrag, egal ob in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form, so gilt dieser Vertrag immer als abgeschlossen zwischen dem Auftraggeber und der Emma Entertainment, vertreten durch Brunhilde Küßner.
Der Künstler verpflichtet sich, den vereinbarten Auftritt pünktlich und wie vereinbart durchzuführen. Sollte der Künstler aus nicht vorhersehbaren Gründen wie zB. Krankheit oder höherer Gewalt ausfallen, so besteht kein Auftrittsanspruch seitens des Auftraggebers, der Künstler bzw. das Zaubertheater Regensburg e.V. werden jedoch bemüht sein, gleichwertigen Ersatz zu finden.
Die Zahlung der jeweils vereinbarten Gage ist fällig am Tage des Auftritts. Eine Absage des Auftritts nach Rück-Bestätigung durch den Auftraggeber entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung der vereinbarten Gage.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vorab besprochene Bühnenvoraussetzungen einzuhalten. Sollte ein Auftritt oder Teile des Auftritts auf Grund nicht eingehaltener Absprachen durch den Auftraggeber nicht eingehalten werden, so behält sich der Künstler vor, den Auftritt kostenpflichtig entsprechend zu kürzen oder abzusagen. Ein Minderungsrecht der Gage ist bei Verschulden des Veranstalters ausgeschlossen.
Bei Buchung durch Privatleute, Institutionen, Körperschaften und Firmen ist der Künstler berechtigt, diese natürlichen oder juristischen Personen als Referenz anzugeben - auch unter Nutzung eines eventuellen Firmenlogos auf der Website. Der Auftraggeber kann diesem Punkt im Vorfeld aber auch nachträglich widersprechen. Einfache Schriftform genügt. Weder Künstler noch das Zaubertheater Regensburg e.V. werden dann von diesem Namen Gebrauch machen bzw. Namen und/oder Logo umgehend von der Referenzseite löschen. Ein Schadenersatzanspruch daraus wird von beiden Seiten ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist - auch zwischen ordentlichen Kaufleuten - stets Regensburg
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